Gebührenrechner nach StBVV
Wählen Sie die gewünschten Leistungen und tragen Sie die Gegenstandswerte ein. Der Rechner zeigt die Gebühr nach der Steuerberatervergütungsverordnung (Rechtsstand 19.12.2025, Tabellen A bis C) als Orientierung.
Die Zehntelsätze passen sich der Rechtsform an und führen zu den Richtwerten der Startseite.
Steuerberatergebühren
Gebührenrechner nach StBVV · jede Leistung mit eigenem, gesetzlich vorgeschriebenem Gegenstandswert · Tabelle D (Land-/Forstwirtschaft, § 39 StBVV) nicht enthalten
Was in unseren Gebühren enthalten ist
Körperschaftsteuer Komplett: Mantelbogen und alle Anlagen, eine Gebühr
Für Ihre GmbH oder UG erstellen wir die Körperschaftsteuererklärung mit allen Anlagen, die Ihr Sachverhalt verlangt, und übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt. Kein Anlagen-Zuschlag, keine Einzelabrechnung je Formular. Voraussetzung: keine komplizierten Auslandssachverhalte. Nicht enthalten sind die Anlage Zinsschranke, die Anlage OG (Organschaft) und die Anlagen für Auslandseinkünfte. Sie werden gesondert abgerechnet.
- Mantelbogen Körperschaftsteuererklärung (KSt 1)
- Anlage GK (Gewerbebetrieb) und Anlage ZVE (Ermittlung des zu versteuernden Einkommens)
- Steuerbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als E-Bilanz, mit Überleitungsrechnung, soweit erforderlich
- Anlage Verluste bei Verlustvor- oder Verlustrücktrag
- Anlage WA bei Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen
- Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (KSt 1 F)
EÜR Rundum: Anlage EÜR mit Anlageverzeichnis und Schuldzinsenberechnung
Wir erstellen Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung vollständig, mit allen Anlagen, die dazugehören, und übermitteln sie elektronisch. Ein Satz für das ganze Paket.
- Anlage EÜR (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Gewinnermittlung)
- Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis mit Abschreibungen, Zugängen und Abgängen)
- Anlage SZ (Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)
Feststellung Komplett: Erklärung zur gesonderten Feststellung für Personengesellschaften
Bei einer GbR, OHG, KG oder PartG ersetzt die Feststellungserklärung die Einkommensteuererklärung der Gesellschaft. Wir erstellen sie mit den Anlagen, die Ihr Sachverhalt verlangt, und übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt.
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte (§§ 179, 180 AO)
- Anlage FB (Angaben zu den Feststellungsbeteiligten)
- Anlage EÜR und Anlage AVEÜR für die Gesellschaft
- Bei Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben je Gesellschafter Anlage SE und Anlage AVSE, bei Ergänzungsrechnungen Anlage ER
Der Umfang richtet sich nach Ihrem Sachverhalt und nach den amtlichen Vordrucken des jeweiligen Veranlagungszeitraums. Die laufende Anlagenbuchführung ist nicht Teil dieser Erklärungsgebühren.